ZitatOriginal von flex-didi
der scheinwerfer wird als ein bauteil betrachtet+zugelassen.
Mag ja sein. Nur wenn an den für die Zulassung geprüften Punkten nichts verändert wird, wo ändert sich dann was an der Zulassung?
ZitatOriginal von flex-didi
der scheinwerfer wird als ein bauteil betrachtet+zugelassen.
Mag ja sein. Nur wenn an den für die Zulassung geprüften Punkten nichts verändert wird, wo ändert sich dann was an der Zulassung?
Steht doch dabei, das es aus GFK ist.
Ja, diesen Passus kenne ich auch. Nur wo steht denn da, was zur Zulassung des Scheinwerfers alles geprüft wurde, das dieser dann die Zulassung bekommen hat. Wenn die für die Zulassung nicht betroffenen Bauteile oder Abschnitte verändert werden, dann hat das doch nichts mit der Zulassung bzw. einer Veränderung, was eine erneute Abnahme nötig werden ließe, zur Folge.
Bei den Blenden ist es etwas anders, da es sich hierbei um ein eigenes Bauteil handelt, welches auf den Scheinwerfern angebracht wird.
Aber fest steht doch, das bei Veränderungen an einem Bauteil die für die Zulassung des Bauteils geprüften Teile oder Abschnitte nicht beinträchtigt werden, die Zulassung des Bauteils nicht erlischt.
Weil dies umgekehrt so im Gesetz verankert ist.
Wen dies doch wo stehen sollte, dann würde ich das gerne nachlesen. Gefunden habe ich sowas jedoch noch nicht.
ZitatAlles anzeigenOriginal von flex-didi
- StVZO ! Bitte selbst nachlesen...(allzu oft in vielen + diesem Forum schon Thema gewesen)
- bekleben = verändern !
- nicht auf´s gerade wohl/gutdünken,...
Und wo? Behaupten kann ich auch viel. Nur belegen?
Und es kommt immer auf die Teile drauf an. Siehe 3.Bremsleuchte. Nur mal so als Beispiel.
Und aufs gerade Wohl erst recht nicht. Weil das leider auch von technischer Seite her viel Müll erzählt wird bzw. worden ist, haben wir ja auch hier im Forum schon des öfteren fest stellen dürfen.
Und um beim Beispiel des beklebten Frontscheinwerfers zu bleiben: dann sage mir doch bitte, was verändert wird?
Weil wenn die Beklebung so ausgeführt wird, das weder!!! die Beleuchtungseinrichtung, noch der Blinker in seiner Funktion beeinträchtigt wird - warum sollte sowas dann verboten sein?
Weil den Passus mit "bekleben = verändern" muss ich dann wohl überlesen haben.
Und mich jetzt bitte nicht falsch verstehen: ist nicht böse gemeint!!
Ich möchte jediglich dazu auch harte Fakten/Vorschriften/Bestimmungen zur Hand haben bzw. hier im Forum nachlesen können, weil damit auch für die Zukunft jedwede Diskussionen über das ob, ob nicht oder ein eventuell vermieden werden können.
Danke.
ZitatOriginal von Schwarzer-GSI
das beckleben mit folie oder lackieren von scheinwerfern sowie beleuchtungeinrichtungen ist strengents untersagt
...
Sagt wer bitteschön? Wenn nichts verdeckt, verändert oder sonst in seiner Funktion beschnitten wird, dann geht das wohl!
Wen dem nicht so ist, dann bitte auch mit Fakten untermauern und nicht nur solche faseligen Aussagen hier reinstellen.
Soll ja Menschen geben, die glauben alles..
Glückwunsch Björn! Und allzeit gute Fahrt!
Ich würd dir eher mal empfehlen, im entsprechenden Thread mal reinzuschauen, wo das schon drin steht.
Nö, in den Spalt ragen die nicht rein. Ist aber bei den Serienschwellern auch nicht der Fall.
Maiko, die werden wie auch die Serienschweller geklebt. Steht doch so mein ich auch auf der HP von Rieger.