Ja, diesen Passus kenne ich auch. Nur wo steht denn da, was zur Zulassung des Scheinwerfers alles geprüft wurde, das dieser dann die Zulassung bekommen hat. Wenn die für die Zulassung nicht betroffenen Bauteile oder Abschnitte verändert werden, dann hat das doch nichts mit der Zulassung bzw. einer Veränderung, was eine erneute Abnahme nötig werden ließe, zur Folge.
Bei den Blenden ist es etwas anders, da es sich hierbei um ein eigenes Bauteil handelt, welches auf den Scheinwerfern angebracht wird.
Aber fest steht doch, das bei Veränderungen an einem Bauteil die für die Zulassung des Bauteils geprüften Teile oder Abschnitte nicht beinträchtigt werden, die Zulassung des Bauteils nicht erlischt.
Weil dies umgekehrt so im Gesetz verankert ist.
Wen dies doch wo stehen sollte, dann würde ich das gerne nachlesen. Gefunden habe ich sowas jedoch noch nicht.