ZitatAlles anzeigenOriginal von flex-didi
- StVZO ! Bitte selbst nachlesen...(allzu oft in vielen + diesem Forum schon Thema gewesen)
- bekleben = verändern !
- nicht auf´s gerade wohl/gutdünken,...
Und wo? Behaupten kann ich auch viel. Nur belegen? ![]()
Und es kommt immer auf die Teile drauf an. Siehe 3.Bremsleuchte. Nur mal so als Beispiel.
Und aufs gerade Wohl erst recht nicht. Weil das leider auch von technischer Seite her viel Müll erzählt wird bzw. worden ist, haben wir ja auch hier im Forum schon des öfteren fest stellen dürfen. ![]()
Und um beim Beispiel des beklebten Frontscheinwerfers zu bleiben: dann sage mir doch bitte, was verändert wird?
Weil wenn die Beklebung so ausgeführt wird, das weder!!! die Beleuchtungseinrichtung, noch der Blinker in seiner Funktion beeinträchtigt wird - warum sollte sowas dann verboten sein?
Weil den Passus mit "bekleben = verändern" muss ich dann wohl überlesen haben.
Und mich jetzt bitte nicht falsch verstehen: ist nicht böse gemeint!!
Ich möchte jediglich dazu auch harte Fakten/Vorschriften/Bestimmungen zur Hand haben bzw. hier im Forum nachlesen können, weil damit auch für die Zukunft jedwede Diskussionen über das ob, ob nicht oder ein eventuell vermieden werden können.
Danke. ![]()