Beiträge von Sammy

    So, da meiner nächste Woche zur großen Inspektion geht, wollt ich mal nachfragen, welchen Ölfilter beim 1.4er zur Verwendung kommt.


    Mein Teilehändler hat da ein wenig ein Problem, da Mahle für den 1.4er zwei Filter im Programm hat. Einmal bis 04/07 und einen ab 04/07. Einer der beiden ist etwas größer als der andere. Leider hatte er keinen der beiden auf Lager und müsste erst bestellen.


    Kann mir da jemand weiter helfen? THX!!


    Und dann bin ich mal gespannt, was der Service insgesamt kosten wird. Öl hab ich zum Glück schon. Original GM 5W-30 für 24€. :D

    Zitat

    Original von cron
    ...
    Das Abkleben könnte z.B. die korrekte Funktion des Scheinwerfers verändern und z.B. bei Dunkelheit andere Verkehrsteilnehmer blenden...
    Da dadurch theoretisch von einer Gefährung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgegangen werden kann, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis.


    ...


    Ja, ist mir schon klar. Deswegen ja auch mein ;)! ;)


    Was ist aber, wenn weder korrekte Funktion noch sonst irgend etwas "lebenswichtiges" in welcher Art auch immer angelangt wird, verändert wird?
    Klar, ist eine Veränderung. Soweit sind wir ja schon.
    Aber mal überspitzt als Beispiel wenn man z.B. die Rückseite des Scheinwerfers in Wagenfarbe lacken würde, würde dies ja die Funktion des Scheinwerfers auch nicht beeinträchtigen, obwohl eine Veränderung vorgenommen worden ist!
    Weil lt. der Meinung von einigen hier im Forum wäre dies bereits unzulässig. Was ich mir jedoch so nicht vorstellen kann. Anderseits befinde ich mich ja in Deutschland, und da gibts ja für jedes Ding mindestens eine Vorschrift oder ähnliches...


    Das Mike mit den beklebten Scheinwerfern anschließend beim TÜV vorstellig werden sollte, steht ja auch nicht zur Debatte.
    Und so langsam sollte er sein Auto auch mal wieder bekommen haben. Würde mir das Ergebnis gerne mal anschauen und hören, was der TÜV dazu gesagt hat. Wobei ich mir fast schon denken kann, was. ;)

    lol


    Der war gut! :D


    Aber mal Spass beiseite: mich würde halt auch interessieren, was der TÜV zu der Aktion mit der Folie steht. Weil das der ja dann auch seinen Segen dazu geben muss, ist ja auch klar.

    Zitat

    Original von flex-didi


    der scheinwerfer wird als ein bauteil betrachtet+zugelassen.


    Mag ja sein. Nur wenn an den für die Zulassung geprüften Punkten nichts verändert wird, wo ändert sich dann was an der Zulassung? ;)

    Ja, diesen Passus kenne ich auch. Nur wo steht denn da, was zur Zulassung des Scheinwerfers alles geprüft wurde, das dieser dann die Zulassung bekommen hat. Wenn die für die Zulassung nicht betroffenen Bauteile oder Abschnitte verändert werden, dann hat das doch nichts mit der Zulassung bzw. einer Veränderung, was eine erneute Abnahme nötig werden ließe, zur Folge.


    Bei den Blenden ist es etwas anders, da es sich hierbei um ein eigenes Bauteil handelt, welches auf den Scheinwerfern angebracht wird.


    Aber fest steht doch, das bei Veränderungen an einem Bauteil die für die Zulassung des Bauteils geprüften Teile oder Abschnitte nicht beinträchtigt werden, die Zulassung des Bauteils nicht erlischt.
    Weil dies umgekehrt so im Gesetz verankert ist.


    Wen dies doch wo stehen sollte, dann würde ich das gerne nachlesen. Gefunden habe ich sowas jedoch noch nicht.


    Und wo? Behaupten kann ich auch viel. Nur belegen? ;)


    Und es kommt immer auf die Teile drauf an. Siehe 3.Bremsleuchte. Nur mal so als Beispiel.


    Und aufs gerade Wohl erst recht nicht. Weil das leider auch von technischer Seite her viel Müll erzählt wird bzw. worden ist, haben wir ja auch hier im Forum schon des öfteren fest stellen dürfen. :(


    Und um beim Beispiel des beklebten Frontscheinwerfers zu bleiben: dann sage mir doch bitte, was verändert wird?
    Weil wenn die Beklebung so ausgeführt wird, das weder!!! die Beleuchtungseinrichtung, noch der Blinker in seiner Funktion beeinträchtigt wird - warum sollte sowas dann verboten sein?
    Weil den Passus mit "bekleben = verändern" muss ich dann wohl überlesen haben.


    Und mich jetzt bitte nicht falsch verstehen: ist nicht böse gemeint!!


    Ich möchte jediglich dazu auch harte Fakten/Vorschriften/Bestimmungen zur Hand haben bzw. hier im Forum nachlesen können, weil damit auch für die Zukunft jedwede Diskussionen über das ob, ob nicht oder ein eventuell vermieden werden können.


    Danke. :)

    Zitat

    Original von Schwarzer-GSI
    das beckleben mit folie oder lackieren von scheinwerfern sowie beleuchtungeinrichtungen ist strengents untersagt
    ...


    Sagt wer bitteschön? Wenn nichts verdeckt, verändert oder sonst in seiner Funktion beschnitten wird, dann geht das wohl!


    Wen dem nicht so ist, dann bitte auch mit Fakten untermauern und nicht nur solche faseligen Aussagen hier reinstellen. ;)
    Soll ja Menschen geben, die glauben alles.. :evil: