Beiträge von Sammy

    Da du ja ne LE hast, ist der Blitz ein separates Teil. Müsstest mal schauen, ob man den Blitz im verbauten Zustand vom Grill runter bekommt. Andernfalls heißt es Front abbauen und dann kommst du auf jeden Fall ran.
    Wenn du das Opelzeichen dann vor dir liegen hast muss das Chrom runter. Würde ich jetzt mit Schleifpapier machen. Jedoch nicht allzu grobes nehmen. Die Chromschicht ist nicht sehr dick.
    Anschließend nach dem Reinigen (dazu nehm ich Bremsenreiniger) Haftvermittler drauf und dann lackieren. Sollten durch das Schleifen Unebenheiten in der Oberfläche vorhanden sein, sollte man mit Spritzspachtel und Schleifpapier für eine glatte Oberfläche sorgen.
    Zum Schluss noch Klarlack drauf und damit sollte es dann fertig sein.
    Ganz wichtig noch: die Haltenasen gut abkleben, damit es beim Einbau keine Schwierigkeiten gibt.

    Dachte ich mir schon. :tongue:


    Normalerweise müsste dir der TÜV/DEKRA sagen können, was du brauchst, um die 17er eingetragen zu bekommen.


    Fahr am Besten erst beim TÜV vorbei und dann beim FOH. Ist aber abhängig, wie fitt TÜV und FOH in solchen Sachen sind. ;)

    Du kannst anhand dem Serienreifenkatalog ersehen, welche Rad/Reifenkombination ab Werk für den D verfügbar ist.
    Einzige Auflage bei deinem Modell wäre nur der Einbau der Lenkanschlagsbegrenzung, da diese nur bei Sport, GSI und OPC serienmäßig verbaut worden ist.
    Wurde in diesemThread auch schon besprochen.
    Anschließend nur noch eine Änderungsabnahme bei TÜV o.ä. und die damit verbundene Eintragung in die Fahrzeugpapiere.


    Ein Gutachten für die Serienfelge wird es so nicht geben. Nur ein Bescheinigung, welche besagt, das die 17"-Felgen als Option ab Werk wählbar sind bzw. so ab Werk verbaut worden sind.
    Außerdem sollte dein TÜV nen Umrüstkatalog zur Hand haben, woraus ersichtlich ist, was dort für Auflagen zu erfüllen sind.


    Heißt jetzt für dich: einmal zum FOH und zur Sicherheit auch noch beim TÜV nachfragen, ob die den Umrüstkatalog auch zur Hand haben.


    Und lesen kann ich. ;) Ich bin lediglich davon ausgegangen, das du die SuFu schon benutzt hattest. :] Also nix für ungut. :D

    Nein, man darf in Deutschland pro Scheinwerfer maximal 2 Standlichter betreiben.
    Wobei beim Standlicht dir wahrscheinlich keiner bei einer Verkehrskontrolle etwas bemängel wird, solange man keine roten ober blauen LEDs als Standlicht eingesetzt hat.


    Da aber bei den AEs aber mehrere Möglichkeiten gegeben sind, was man anklemmen kann, hast du also die Wahl was du als Standlicht benutzen möchtest.