Beiträge von oldie

    Auto Ende Dezember gekauft, jetzt Klimaanlage ohne Funktion ... Wurde vor Kauf angeblich im Scheckheft geprüft und für okay abgehakt :heulen:

    Termin Werkstatt zwecks Nachbesserung gemacht ... wirst nur noch abgezogen

    Mal schauen was die antworten :klatschen:


    Privat gekauft oder vom Händler .lg

    Dann wünsch ich dir viel Glück dabei das alles klappt .lg

    Hallo liebe Forumsmitglieder ich bin jetzt seit 2011 in diesen Forun angemeldet , hab vieles hier gelernt und auch mein Wissen weitergegeben , Aufgrund des Verkauf vom Corsa D OPC Line 2 welches sich gestern ergabt werde ich nicht mehr so oft hier im Forum sein . Ich bleibe euch weiterhin erhalten und werde euch mit Rat und Tat zur Seite stehn . War toll hier Machs erst mal gut .lg :wink:

    Hey ich wollte mein USB Anschluss wechseln und gleichzeitig Nachrüstungen da ich kein Aux brauche.

    Ich wollte ein Anschluss mit 2 Ladeanschlüsse aber leider finde ich kein passendes mit dem jeweiligen Anschlüssen.

    Vielen Dank im Voraus

    Nehme doch einfach eine USB hub für Auto .lg

    Motor: 0035 ALK064973: Opel Corsa D (Benzin).

    Leistung: 64 kW (87 PS) / Hubraum: 1.398 cm³


    Warum sind Opel Orginal besser als z.B. Bosch oder andere?
    Aus was muss ich beim Öl achten? Welche Bezeichnung brauche ich?

    Öl : https://www.atp-autoteile.de/d…946-opel-5-l-5w-30-dexos2


    Ölfilter : https://www.atp-autoteile.de/d…raube-oelwechselanhaenger


    Zündkerzen : https://www.bandel-online.de/z…eqYsptFbktbY6BZRjNncIb32R


    Die KBA-Nr. 0035-ALK steht für den Opel Corsa D, und die benötigte Ölmenge für einen Ölwechsel hängt vom jeweiligen Motor ab. Für einen Corsa D mit einem 1.4 Liter Benzinmotor werden etwa 3,5 Liter Motoröl benötigt

    Dazu müsste man erst mal wissen welchen Motor du drin hast Zündkerzen inehme ich immer Orginal Opel Zündkerzen genauso wie Öl GM Dexosd inkl Ölfilter und Ablasschraube

    Das Deaktivieren des Tagfahrlichts ist in Deutschland nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug damit ab Werk ausgestattet ist, da eine funktionierende und vorgeschriebene Beleuchtung Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist und daher technisch intakt sein muss. Neufahrzeuge sind seit 2011 gesetzlich zur Ausstattung mit Tagfahrlicht verpflichtet, und ein Defekt oder das Deaktivieren ist nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO nicht zulässig


    Spätensdens bei machsten TÜV gibts Probleme