Abbiegelicht deaktivieren


  • Danke...werd heute mal suchen und berichten

  • Zitat

    Original von Bremmo
    Ja kann man denn da nicht einfach diese Lampen rausschrauben, die dafür verantwortlich sind?


    Ich will ja kein Spielverderber sein, aber ich meine mal vor Urzeiten gehört zu haben, das die Beleuchtung (Abblendlicht, Standlicht, Blinker, Bremslicht usw...) IMMER einwandfrei funktionieren muß. Sonst ist es ein Mängel, der zum "Bußgeld" führt.
    Kann mir nicht vorstellen, das sich da was geändert hat.

    Corsa D, 1,4 Sport, 3-trg., saphirschwarz, Panoramaschiebedach, Winterpaket, Reserverad, Alufelgen 7 J x 17

    Corsa D, 1,4 Col.Edi, 3-trg., casablanca weiß/graphit schwarz

  • Zitat

    Original von silverspeedy


    Ich will ja kein Spielverderber sein, aber ich meine mal vor Urzeiten gehört zu haben, das die Beleuchtung (Abblendlicht, Standlicht, Blinker, Bremslicht usw...) IMMER einwandfrei funktionieren muß. Sonst ist es ein Mängel, der zum "Bußgeld" führt.
    Kann mir nicht vorstellen, das sich da was geändert hat.


    Stimmt, zumindest beim Tüv sollte es funktionieren. Alles, was an Leuchten verbaut ist, muss funktionsfähig sein. ich kenne das auch nicht anders.

  • bei zusätzlichen leuchten ist soetwas meiner meinung nach keine pflicht. meine neblenscheinwerfer funktionieren auch nicht, da ich beim anbauen vergessen habe stecker zusammen zu stecken :wb:
    da nebelscheinwerfer aber keine pflicht an autos sind kann dafür auch keine strafe ausgestellt werden, weil defekt oder nicht vorhanden ist gleichzusetzen ;)

  • § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


    (1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. 2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. 3Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.



    aus http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__49a.html

  • Der Paragraph stammt doch sicher aus einer Zeit wo an Abbiegelicht und Kurvenlicht noch nicht zu denken war, oder?


    Beim Abblendlichlicht und Fernlicht (etc.) kann ich's ja noch verstehen, aber bei den oben genannten ist's für mich fraglich...