zur Info wies bei uns aussieht.
bei uns darf man mit Begrenzungslicht/Standlicht in Verbindung mit Nebelscheinwerfer fahren, seit dem Licht am Tag, welches nicht mehr gilt. ![]()
Wenn die Nebelscheinwerfer in die Fahrzeugfront integriert sind dürfen sie auch als Tagfahrleuchten verwendet werden (keine Nachrüst und wo anschraub Lampen!!)
Grüße,
Chris