Seitenblinker

  • jop weiß ich blos wer sagt da schon was? meinst die polizei sagt sofort beim rausziehen der ist nicht erlaubt die haben doch alle kaum nen plan und zu HU mach ich die silber dinger ran


    und warum sind die nicht erlaubt die blinker doch auch orange?.... sind doch orginale blenden nur getöhnt


    aber die bleiben dranne :D

  • Keine ahnung, ich hab mal gehört, wenn du mit diesem Lasurmittel arbeitest das die Teile nicht mehr zugelassen sind.

  • blinker gibts bei opc-nienhaus auch in schwarz für 25 Euro. hab für die blenden, schwarze blinker und versand 71,99 Euro bezahlt. und die blinker sind schwarz von hella, also nix lasiert ( sind wie ogherby schon schrieb eh nicht erlaubt).

    :bow:Schwarze Schrift auf gelbem Grund, halte Abstand und du bleibst Gesund!!! :bow:

  • Zitat

    Original von OnkelHarry
    ... die haben doch alle kaum nen plan
    ...und warum sind die nicht erlaubt die blinker doch auch orange?.


    dafür Du um so mehr (?!)...
    ich verweis mal auf folgendes dazu:


    "..INFOS zu LASIERTEN RÜCKLEUCHTEN! WICHTIG!!


    ...
    Jede lasierte Rückleuchte ist in jedem Fall ungültig. Warum? Weil Leuchten Bauartgenehmigungen benötigen und sobald an einer bauartgenehmigungspflichtigen Leuchte irgendwas verändert wird (z. B. lasiert, Vergrößerung des Lochausschnitt für andere Birnen, Abkleben etc.) ist die EG/ECE-Zulassung/Bauartgenehmigung erloschen. Weiterhin gibt es keine Möglichkeit (z. B. durch ein Gutachten, Änderungsabnahme etc.) eine veränderte und damit unzulässige Leuchte wieder zulässig zu machen – außer durch eine neue Bauartgenehmigung für die man u. a. ein lichttechnisches Gutachten vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin benötigt (die Kosten allein dafür liegen laut DEKRA im 4-stelligem Bereich). D. h. selbst wenn ein „Gutachten“ zu den Leuchten mitgeliefert wird, ändert das nichts an der Unzulässigkeit. Vor allem weil es sich dabei fast immer das berühmt berüchtigte „Muschwitz-Gutachten“ (G4-FBT/P) handelt, welches laut TÜV-Süddeutschland für diesen Fall gleich aus mehreren Gründen ungültig ist, somal darin vom Austausch der Serienleuchte und nicht von der Veränderung derselben die Rede ist – mal abgesehen davon dass es sich dabei nur um ein Vorabgutachten handelt. Ich hab auch schon DEKRA-Änderungsabnahmen gesehen die sich auf dieses Gutachten beziehen und die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges bestätigen. In einem solchen Fall hat der Prüfer einen Fehler gemacht, weshalb die Eintragung/Änderungsabnahme rein rechtlich betrachtet auch ungültig ist. Für viele langt eine Eintragung/Änderungsabnahme um das Gewissen zu beruhigen, aber die Versicherungen sind im Falle eines Falles knallhart -> gefundenes Fressen wenn es ums Bezahlen geht. Die Zettel kann man also höchstens zur Blendung von Polizeibeamten bei einer Kontrolle benutzen.
    Also: Wer eine lasierte Leuchte hat, hat eine ungültige Leuchte! Auch wenn sie eingetragen ist, ihr euch zusätzlich Rückstrahler ans Auto pappt und die Durchleuchtung an sich gut ist...."

  • Kann den Verweis nicht öffnen Didi


    Edit: jetzt seh ich ihn, Thx

    Einmal editiert, zuletzt von ogherby ()

  • ich rate dir, kauf die originalen von hella.. sehen meiner meinung nach
    eh besser aus..


    hier foto:

    Dateien

    Aktuell: Opel Corsa D 1.4l Sport, Saphirschwarz, dunkle Rückleuchten, schwarze Scheinwerfer, schwarze Seitenblinker (Hella), Diademblinkerbirnen, K&N Sportluftfilter, Remus Endtopf mit Klappensteuerung, dunkel getönte Scheiben, Irmscher Grill, Heckschriftzüge gecleant, Spurplatten vo. 20mm + hi. 25mm, Spritzschutzlappen hinten, Waeco Defa Termini Standheizung, Armster Armlehne.

  • jetzt hab ich sie drinne :D


    Zitat

    bauartgenehmigungspflichtigen Leuchte irgendwas verändert wird (z. B. lasiert, Vergrößerung des Lochausschnitt für andere Birnen, Abkleben etc.) ist die EG/ECE-Zulassung/Bauartgenehmigung erloschen


    heißt das,das man eine andere birne drinn hatt zb die blauen blinker die nicht mehr zulässig ist?????