Unser freund und helfer : (

  • Hey leute vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. Ich wurde heute von der rennleitung angehalten un bei mir wurde festgestellt das ich im fernlicht so nenn xenon kit verbaut hatte. Als ich den Mängelschein bekam war als erster fehler mir aufgefallen das statt dem fernlicht das abblendlicht angekreuzt wurde und bei fahrer und nutzer mein name falsch notiert wurde. Zusätzlich kommt dazu das ich 90 eus bußgeld und 3 punkte bekommen soll un meine mum auf die das auto läuft 120 eus und auch 3 punkte. Kann man auf grund des fehlers irgendwie dagegen vorgehen weil es ja in dem sinne eine andere person entspricht? Wäre cool wenn ihr mir da weiter helfen könntet.


    mfg Rico

  • 1. Glaube nicht, das da was geht!


    2. Mußt du damit rechnen, wenn du mit sowas rumfährst. Also bezahls und lerne daraus. Das ist halt lehrgeld was man zahlen muß.


    Bist doch insgesamt gesehen mit einem blauen Auge davon gekommen ;)

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  • Sowas is doof.
    Das einzige was mir auf Anhieb einfällt, wäre einen Rechtschutz direkt einzuschalten bzw. zu informieren was man machen kann.


    Aber wenn man mit nicht erlaubten Teilen rumfährt muss man damit früher oder später leider damit rechnen und das auch der Fahrzeughalter auf den das Auto läuft mit in Rechenschaft gezogen wird, sollte mittlerweile bekannt sein. So hart sich das anhört, aber es ist hier groß im Forum wohl alle Themen bzgl. Xenon mit dem dicken STVZO-Button Markiert, aber ich glaub ne Beleehrung hattest du heute schon und brauchst keine mehr. :o)


    Was mich eigentlihc eher Wundert, das die deine TFL nicht bemängelt haben das die auch zu Tief sind, weil das sind sie auch so wie man es auf den Bildern erkennt.


    Ich Drück dir trotzdem die Daumen.

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  • Wenn der Rote Corsa in deiner Usergalerie wirklich deiner ist dass müssten die paar Euro soch locker drinn sein ;)
    Wenn man sein Tunt dann aber auch an das Gesetz halten.

    Corsa D Edition - 1.3 CDTI EcoFlex - Saphirschwarz -75ps- (Totalschaden - nicht meine Schuld) :(


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  • Das is mir schon klar das sowas illegal ist aber ich bin immer von ausgegangen solange wie ich es nicht benutze kann man mir nix. Na mal schauen was mir noch meine quelle berichten kann von der rennleitung : ).
    VIKblau:ja ist mein auto wäre ja schlimm wenn jemand anderes so ein geiles auto fahren würde ; ). Wegen Tfl haben se blos geschaut ob ich e-prüfzeichen drauf hab mehr net : ). mfg Rico

  • Das Kommentar wird ihm jetzt sicher weiterhelfen :wb:


    Ein Feund hatte auch so eine Situation, bei dem sein Name falsch aufgeschrieben wurde. Das hat in seinem Fall nicht geholfen, da sie ja das Kennzeichen richtig hatten.


    Ich glaube es wird egal sein ob man es als Abblendlicht oder Fernlicht eingebaut hat. illegal ist es sowieso.


    Ich habs mittlerweile auch wieder draußen, da es ständig nicht gegangen ist.



    Grüße,
    Chris

  • Mit meinem Kommentar wollte ich ihm bloß sagen dass er es bezahlen soll und normale Scheinwerfer einabuen soll.
    Ja man sieht viel mehr und es sieht viel cooler aus aber naja man wird um die STVZO nicht rumkommen.

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  • Naja es spielt schon eine Rolle mit dem Namen, wegen Halter und Nutzer. War es eine Kontrolle oder wegen dem Fernlicht angehalten? Mit einem Anwalt kann man da bestimmt noch was rausholen, wenigstens, dass du nicht die Strafe bekommst. Und alleine, dass es nicht der Tatsache entspricht, dass Fernlicht das Kit hatte und nicht Abblendlicht.

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  • Alles was am Auto verbaut wird, muss entweder Eingetragen oder genehmigt sein, auch wenn es nicht benutzt wird. Bei einer Kontrolle am Fahrzeug dürfen die dich diese Sachen testen lassen und wenn dort dann was Illegales verbaut ist, ist es nunmal so.


    Gibt Kontrollen wo nur die Eingetragenen Sachen kontrolliert werden und gibt Kontrollen wo das komplette Fahrzeug von oben nach unten kontrolliert wird. Wie heisst es doch so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wennse dein Kennzeichen haben wirst da nix machen können auch wenn dein Name falsch ist. Zur not geht alles nur auf den Halter des Fahrzeuges, der kriegt aufjedenfall seine Strafe.


    Wie gesagt, am besten Rechtschutz einschalten und fragen ob man da was machen kann.

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  • Hy,


    bezüglich der fehlerhaften Namensschreibweise muss ich dir leider die Hoffnungen nehmen, kann ich dir genau sagen da ich bei ner Zulassungsstelle arbeite!!


    Da gibt es ein Gerichtsurteil da heißt es: "...
    Diese mangelhaften Angaben machen die Identifizierung des Betroffenen nicht unmöglich, da im übrigen die persönlichen Angaben zutreffend aufgeführt waren (vgl. auch OLG Hamm, a.a.O., und VA 2000, 51). Hinzu kommt, dass der Betroffene nach dem Vorfall angehalten worden ist. Damit war dem Betroffenen bekannt, dass gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden war. Bei Zustellung des Bußgeldbescheides wusste er somit, dass er wegen dieser Vorfälle in Anspruch genommen wurde, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestand (vgl. dazu OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 für falsche Tatzeitangabe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG)..."


    Da die dich persönlich angehalten haben, hast du keine Chance!!


    Das die Abblendlicht statt Fernlicht angekreuzt haben, ist ne Ermessensentscheidung. Aber würde mir da nicht so große Chancen ausrechnen, weil den Verstoß hast du ja defenitiv begangen und die haben den persönlich aufgenommen.


    Bin persönlich auch der Meinung wenn du einen Verstoß gemacht hast und die dich erwischen haben, steh dazu!!

    Mein Opel sieht im Stand schneller aus, als ein VW im Fahren !

    Opel Corsa 1,7 cdti

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