Lt. Reifenverkäufer Felgen eintragen lassen müssen trotz ABE?

  • Hallo zusammen,


    ich fahre einen Opel Corsa D 1.4T (88KW) BJ. 2013.
    für den Sommer habe ich nach neuen Felgen ausschau gehalten und bin auf folgende gestoßen: https://www.brock.de/felgen/brock-b26/


    Dafür habe ich folgendes Gutachten für die ABE: https://brock.de/Gutachten/Bro…17-5x110-ET38-O2-65,1.pdf
    Auszug: [Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/G3JowsD.png]
    (Makierte Reifengröße soll es sein 215/40R17)


    Nun sagte mir der Reifenhändler, dass ich die Reifengröße in mein Fahrzeugschein eintragen lassen muss (dort steht akt. 215/45R17).
    Verwundert bin ich aufgrund der ABE zu einem TÜV Prüfer gefahren und habe zuhören bekommen: "Ach, sowas ist Abzocke. Die Reifengröße darfst du nicht fahren und muss eingetragen werden. Kostet circa 60€".


    Ein anderer TÜV Prüfer aus dem Internet sagte mir, dass die ABE mit zu führen völlig ausreicht.


    Meine Frage ist nun: "Was denn jetzt?"


    Könnt ihr diesen Knoten aus meiner Unwissenheit lösen?


    Danke im Vorraus :)


    Liebe Grüße
    Marcel

  • Die ABE gilt nur für die Felge, nicht für die Reifengröße.

    Fährste quer - siehste mehr!
    Aktuell: Astra J GTC OPC, Onyx Schwarz, Leder, 20", H&R 30mm, EDS Phase 1

    Verkauft: Corsa E OPC, Karbon-Silber, Performance Paket, Leder
    Verkauft: Corsa D 1.6 Turbo EDS Phase 1 IPF 240PS/330Nm, Bilstein B12 Pro

  • Musst halt schauen welche Einschränkungen oder Kommentare oder Auflagen für die Felge mit der Reifengröße passen.


    Bei 215/45R17 Reifengröße sind schonmal Änderungsarbeiten Notwendig die dann einem Prüfer gezeigt werden müssen(vielleicht vorher absprechen...).
    Wenn du eine Nummer kleiner nimmst entfällt das schonmal.


    Bei 215/40R17 und allen weiteren Größen gelten diese Dinge:
    -A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
    -A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, sosind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen fürden vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. DieVentile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
    A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbettangebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstandvon 2 mm zum Bremssattel zu achten.
    -Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der KarosserieformSchräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
    -S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (sieheSeite 1) verwendet werden.
    -S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28


    Zusätzlich diesen Satz beachten:
    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflageaufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


    Wenn das alles passt/beachtet wird dürftest du die Felgen mit dieser Reifengröße ohne großen aufriss fahren. Steht so alles in der ABE drin. Vorsichthalber nochmal alles durchlesen!

  • Wegen der nicht eingetragenen Reifengröße habe ich bei meinem gelernt, dass es dort eine Tabelle mit zulässigen Größen für das Auto gibt - kann nochmal schauen ob ich die mal kopieren kann. Ich hatte diese beim Kauf dazu bekommen. Die Größe sollte aber ohne weiteres gehen.

  • Alle freigegebenen Größen findet man im Umrüstkatalog:
    https://www.tuev-hessen.de/383…ekataloge-der-hersteller/


    Nimmst du die Brock mit 215/45R17 hast du kein Problem, falls die für deine Motorisierung im Umrüstkatalog angegeben ist.


    Geht nicht ohne Änderungsarbeiten

    Programmierung und Rücksetzung (auch ohne Code) von allen Steuergeräten mit MDI&Tech2 bei mir möglich
    Aux Nachrüstung CD70/DVD90, Displayprogrammierung auf 3-Zeilen BC, zurücksetzten gebrauchter Opel Funkschlüssel

    2 Mal editiert, zuletzt von exe ()

  • Hast recht.


    215/45 R17 im Reifenkatalog von Opel und hab unter 215/40 R17 im Brock geguckt... :wacko:
    Also nur mit Änderungsarbeiten

    Programmierung und Rücksetzung (auch ohne Code) von allen Steuergeräten mit MDI&Tech2 bei mir möglich
    Aux Nachrüstung CD70/DVD90, Displayprogrammierung auf 3-Zeilen BC, zurücksetzten gebrauchter Opel Funkschlüssel

  • Naja, diese Änderungen wegen Freigangigkeit etc. stehen in jedem Gutachten/ABE. Das sind doch normale 17er, da wird garantiert nichts schleifen oder sonst was Probleme machen.
    Musst nur schauen ob du Lenkwinkelbegrenzer verbauen musst: 17" ab Werk Nein, 16" ab Werk theoretisch ja.

  • Moin,


    Es gibt ein TÜV Gutachten aus 2007 das besagt das 215/45R17 und 225/35/R18 müssen mit Lenkeinschlag Eintragen lassen.


    Hatte das Glück auch...

  • Danke für die Antworten.
    Ich weiß, dass bei 215/45R17 eine Eintragung erfolgen muss.
    Allerdings geht es hier um 215/40R17!


    Ich war bei einem TÜV Gutachter, der mir sagte, dass die Eintragung erfolgen muss.
    Als ich fragte, was der Grund sei kam die Antwort: "Das ist Abzocke, die ABE bringt da nichts".


    Ich gehe mal davon aus, dass der Grund - wie auch bereits oben gesagt, die Reifengröße und nicht Felgengröße ist.


    Für mich macht das auch recht wenig Sinn, weil die Felge doch auch die Größe des Reifens bestimmt..


    Ich werde die eintragen lassen und dann hab ich hoffentlich für die Zukunft meine Ruhe :D


    Gruß