Scheinwerfer wird blind

  • Verboten ist vieles.

    hi ums mal deutlich zu sagen, das polieren bzw. bearbeiten der scheinwerfergläser ist Verboten !!

    da die streueigenschaft des glases sich durchs polieren verändert, erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges !!

    Behrle375 Kannst du auf einen Gesetztext, Strafkatalog oder Gerichtsurteil verweisen? Würde mich mal interessieren, weil man viele Artikel findet und ich auch schon viele verschiedene Ansichten dazu gelesen habe.


    Wie sooft klärts am Ende, wenn nur der Richterspruch. Wenn man selber was am Scheinwerfer macht, trägt man natürlich auch die Verantwortung. Lässt man es eine Werkstatt machen, kann man im Zweifelsfall versuchen dort die Verantwortung suchen. Viel Glück. Am Ende ist wahrscheinlich eh der Halter dran, wenn etwas passiert.

    Aber was soll bei einem Scheinwerfer schon passieren? Die blendenden Autos mit schlecht eingestelltem Licht find ich da viel schlimmer.


    Wenn man es ordentlich macht wird die Streueigenschaft der Scheinwerfer erheblich verbessert, nämlich die Streuung verringert. Das Scheinwerferglas, meist aus Kunststoff sollte möglichst wenig Licht streuen. Ein stumpfer Scheinwerfer ist in allen Eigenschaften schlechter als ein ordentlich aufbereiteter.


    Man kann die Scheinwerferkunststoffglaser polieren, aber wenn die schon vergilbt sind, muss man schleifen beginnend mit 1000er Schleifpapier. Dann über 2000er bis 4000er nass fein schleifen und anschließend auspolieren bis sie nicht mehr matt sind.

    Damit die Scheinwerfer in den nächsten Monaten nicht wieder vergilben, muss aber zwingend eine UV-Schutzschicht drauf. Da empfiehlt sich ein UV-Schutzlack speziell für Scheinwerfer. Man sollte also wissen was man macht!

    Also alles ganz schön viel Aufwand. Wenn man das gut selber machen kann, kann es sich lohnen, aber das in Auftrag zu geben nicht. Dann sind neu gekaufte Scheinwerfer von einem namhaften Hersteller sicher günstiger.


    Gruß


    mpeg

  • @ mpeg dein kommentar strotz nur so von gefährlichem halbwissen, bis völliger unwissenheit !!! beim polieren der scheinwefer streu scheibe wird die durch die zulassung festgelegte eigenschaft deutlich verändert !! ergo erlischt dadurch die zulassung des bauteils !! das zu deinem Gerichtsurteil oder vorschrift !! DAMIT du eine vorschrift bekommst, der scheinwerfer ist nach der STVZO mit in der BAUARTBEDINGTEN zulassung festgehaltenen eigenschaften zugelassen, wird diese eigenschaft verändert, hier die streuwirkung des streuglases !!! erlischt automatisch die zulassung des bauteils ( scheinwerfer ) ganz! das heist im schlimmsten fall kann di eversicherung bei einem krasch sogar die gesamte regulierung verweigern, da nicht nur ide zulassung des scheinwerfers erlischt, sondern streng genommen sogar, die des gesamten fahrzeuges, da die bauert des scheinwerfers in der zulassung ( betriebserlaubniss ) des fahrzeuges enthalten ist ! um es deutlich zu machen, wer die bauteile des fahrzeuges verändert, verliert die betriebserlaubniss des fahrzeuges und somit nicht nur den versicherungs schutz sondern die zulassungsbehörde, kann auch den betrieb untersagen !!


    ach ja!! ein scheinwerfer soll nicht besonderst wenig streuen, sondern in einem durch die produzierte eigenschaften, eine bestimmte streuung erreichen !!


    und bevor du mit irgendwelchen stammtisch parolen kommst, diese STVZO vorschriften, waren bestanndteile meiner ausbildung zum KFZ-Mechaniker oder wie es neuerdings heist Mechatroniker !!!


    bin also vom fach !!!


    mfg bärle

  • @ mpeg dein kommentar strotz nur so von gefährlichem halbwissen, bis völliger unwissenheit !!! beim polieren der scheinwefer streu scheibe wird die durch die zulassung festgelegte eigenschaft deutlich verändert !!


    erlischt automatisch die zulassung des bauteils ( scheinwerfer ) ganz! das heist im schlimmsten fall kann di eversicherung bei einem krasch sogar die gesamte regulierung verweigern, da nicht nur ide zulassung des scheinwerfers erlischt, sondern streng genommen sogar, die des gesamten fahrzeuges,

    Wenn die Eigenschaften "deutlich verändert" würden, hätte der TÜV keine Probleme, polierte Scheinwerfer zu erkennen. Sie werden aber laut den Autodoktoren nicht erkannt, wenn man richtig arbeitet.


    Die Haftpflichtleistung darf von der Versicherung nicht verweigert werden. Der Halter kann jedoch im schlimmsten Fall zu einem Regress von bis zu 5.000 Euro herangezogen werden. Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Verschlissene Scheinwerfer treten jedoch meist bei älteren Fahrzeugen auf, die in der Regel keine Kaskoversicherung mehr haben.

    Wenn ich beides kombiniere, stelle ich mir die Frage, warum die Versicherung Probleme machen sollte, wenn selbst der TÜV nicht erkennt, dass der Scheinwerfer vor mehreren Monaten poliert wurde.


    Da mir ein frisch aufbereiteter Scheinwerfer präsentiert wurde, weiß ich, woran man solche erkennen kann. Und das ist nicht die Blendung des Gegenverkehrs oder das Lichtbild.

    Bei diesem Scheinwerfer muss ich mpeg zustimmen. Die Blendung des Gegenverkehrs wurde verringert und die Ausleuchtung verbessert, noch bevor der TÜV genörgelt hat. An die Qualität eines neuen Scheinwerfers kam das Aufpolieren aber nicht heran. Natürlich wird es auch Leute geben, die falsch arbeiten und dadurch die Eigenschaften des Scheinwerfers deutlich verschlechtern. Zum Beispiel, wenn man mit 1000er Schleifpapier und viel Muskelkraft eine Vergilbung wegschleifen will, die sich an der Innenseite des Scheinwerferglases befindet.


    Wie viele polierte Scheinwerfer sind dir als Kfz-Mechaniker bereits begegnet und wie viele Scheinwerfer waren für ihr Alter in einem außergewöhnlich guten Zustand, sodass der Verdacht bestand, dass sie aufpoliert wurden?

    Ich bin kein Kfz-Mechaniker, werde aber gefragt, ob ich beim Gebrauchtwagenkauf mitkommen kann. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Aufpolieren von Scheinwerfern noch häufiger vorkommt als das Zurückstellen des Tachos. Es kann schließlich jeder Hanswurst durchführen.

  • Behrle375

    Du hättest auch einfach mir "nein, leider nicht" auf meine Frage antworten können.

    Bitte sachlich bleiben.

    Rechtschreibung und die angebrachte Nutzung von Ausrufezeichen wäre auch noch hilfreich.

    Lustig, dass du von Stammtisch schreibst :wink: .


    Zum Thema hab ich nichts mehr beizutragen und bin daher raus :pinch: .

  • hi um diese ganze diskusion um verbotenes s handeln abzukürzen !! es ist VERBOTEN PUNKT !!! was ihr laien macht ist eure sache !! und zum thema haftpflicht versicherung, diese kann bei nachweis das das fahrzeug rechtswiedrig am strassenverkehr teilgenommen hat !! wenn zum beispiel durch eine erloschene betriebserlaubniss die zulasung erloschen ist, kann die versicherung sämtliche leistung verweigern und nicht im nachhinen zurückfordern !!


    und zum thema die veränderung erkennen, die streu eigenschaft eines scheinwerfers, kann man nur per geeichtem prüfstand erkennen. aber wenn man die hintergründe von der kfz bauteilen und ihrer funktion keine ahnung, bzw. nur laienhafte kenntnis hat sollte man sich bedekt halten !!


    ach ja Holger und Hans-Jürgen weis aber auch explizit daraf hin das die streuwirkung verändert wird und dadurch die betriebserlaubnis erlischt !! ich kenn die videos der beiden !!

    mfg bärle

  • wie immer erst dummes zeug verbreiten und dann mit irgendwelcher rechtschreibung zu kommen.

    und im gegensatz zu dir STAMMTISCH schreier bin ich vom fach und habe es nicht nötig mich mit amateuern/nobrainern rumzuärgern !!

    im gegensatz zu dir schreibe ich die rechtliche situation !!


    und wer hier mit seinem erneuten kommentar unsachlich wird bist ja du selbst !! siehe "Lustig, dass du von Stammtisch schreibst"


    mfg bärle