Tagfahrlicht

  • Zitat

    Original von olimoli
    Wußte gar nicht, das sich Bullen zum Tagfahrlicht äußern. Die können doch gar nicht reden.


    Oder meinst du vielleicht nen Polizisten?


    Ole


    :tongue: :klatschen:


    Meinte natürlich einen Polizisten :P

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    Einmal editiert, zuletzt von Tommy3103 ()

  • Dachte ich mir´s doch ;)


    Ole

    Corsa D Catch me 1,4 90Ps, 7,5x17 Alu Sommerschlappen, Klima, Tempomat und leider keine Popoheizung :(
    Pössl Daily Van Campingbus 2,0 120Ps

  • naja is ja auch egal also bei uns hab ich so keine probleme wie es woanders mit polizei un tüv aussieht kann un will ich nichts sagen drüber

    Mein Corsa
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    Warum nach den Sternen greifen, wenn man den Blitz beherrschen kann...

  • so mal das licht am tag :) das erste ist ohne standlicht und das zweite mit standlicht aber sieht man keiin unterschied :D

  • Man darf am Tag nicht nur mit Standicht fahren das kann ein kleines Bußgeld kosten. Wobei sich hier rüber doch erlich gesagt eh keiner aufregt...


    Die Kombination Standlicht + NSW ist allerdings seit schalg mich Tod welches Jahr, kA, in DE erlaubt und kostet kein Bußgeld mehr für die wo es brauchen ... deswegen fahren ja jetz immer mehr so rum am Tag ...

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  • Tobi, hast du dazu die entsprechende Stelle in den Gesetzestexten? Also wo das drin steht?

    Suchfunktion: So funktionierts!


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  • Also,
    in Österreich darf man nur mit Standlicht und NSW rumfahren wann man will und wo man will, keine Begrenzung.


    In DE ist es aber ein wenig anderster geregtl als ich grad über die schnelle Suche erfahren konnte.


    §17/3
    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Also man dürfte bei Nebel, Schnellfall oder Regen mit Standlicht und NSW fahren.


    Das es in irgendeiner weiße erlaubt sein muss, ist ja klar, sonst würde es die schaltung NSW + Standlicht nicht Serienmässig geben im Auto.

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  • Nein darf man nicht!


    Wie du so schön zitiert hast :


    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.



    Zusätzlich dürfen bei solchen Verhältnissen die NSW eingeschaltet werden.



    Aber nur Standlicht + NSW ist nicht erlaubt.
    Bei normalen Verhältnissen drücken allerdings sehr sehr viele beide Augen zu.

  • Dann lies doch mal bitte richtig wenn du hier schon meckerst !!


    Zitat

    §17/3 Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten


    Somit darf jeder zugelassene Corsa D, aufgrund seiner zwei NSW mit der "Begrenzungsleuchte" auf Deutsch, Standlicht, und NSW bei Nebel, Schnell oder Regen fahren !!!! Dürfte man die NSW nicht in Verbdinung mit Standlicht Benutzen, dürfte diese Funktion auch nciht Serienmässig so Funktionieren, dann würden die NSW auch erst mit Abblendlicht Funktionieren! Es hat schon seinen Sinn warum man NSW + Standlicht auch so Einschalten kann in jedem Fahrzeug!


    Man sollte wenn ich hier was reinstelle schon den ganzen Absatz lesen und ned nur den ersten Teil und sagen ich liege Falsch, Danke!


    So und jetz sollten wir mal wieder zum eigentlichen Thema, nämlich das "Tagfahrlicht" zurück kommen.

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