Unfallwagen gekauft

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir einen Corsa D Satelitte aus 2011 mit 17.000 Km gekauft (6950 € inkl. Garantie und neuer Inspektion). Da ich unbedingt einen Wagen mit dem Flexfix System wollte, und mir der Preis angemessen erschien habe ich zugeschlagen. Erwähnen möchte ich, das ich den Wagen bei einem großen Händler der mehrere Marken unterhält gekauft habe. Der Verkäufer erwähnte im Gespräch, dass der Corsa vorher älteren Personen gehört hat, und einen kleinen Schaden auf der rechten Seite hatte, der aber bei Opel fachgferecht instand gesetzt wurde.


    Da von dem Schaden absolut nichts zu sehen war, kein Lackunterschied auffiel, das Scheckheft abgestempelt ist, und der Wagen sowohl vom Motorraum als auch vom Innenraum absolut wie ein Neuwagen aussah, habe ich ihn dann nach einer Probefahrt gekauft.


    Nachdem ich die Vorbesitzer kontaktierte um zu erfragen, ob sie vielleicht noch die Winterreifen besitzen, fiel ich aus allen Wolken.
    Der kleine Schaden auf der rechten Seite entputte sich als Gesamtschaden von 7000 Euro. Neben dem kompletten erneuerten rechten Seitenteil, wurde auch die Hinterachse ausgetauscht und die Alufelge samt neuem Reifen (der Wagen an sich läuft einwandfrei, es sind auch keine unterschiedlichen Spaltmaße zu erkennen).
    Allerdings kann ich nur unter großen Anstregungen das Flexfix System ganz rausziehen, da die Bügel zum feststellen, gegen eine Schwulst stoßen. An dieser Stelle wurden wohl die Bleche zusammengeschweißt. Ich muss das System also immer anheben, damit die Bügel drunter herrutschen.


    Im Kaufvertrag steht nur, dass der Corsa nicht unfallfrei ist.
    Ich weiß, ich war zu blauäugig, hätte nachdem Hinweiß des Verkäufers besser die Finger davon gelassen. Bin mir aber nicht sicher, wie ich mich jetzt verhalten soll? Hatte eigentlich nicht damit gerechnet, dass ein so großer Händler, der mehrere Premiummarken vertreibt, ein Auto prüft bevor es in Zahlung genommen wird.
    Die Stelle am Flexfix System muss der Händler meines Erachtens nacharbeiten, oder? Wie würdet ihr euch verhalten?

  • Also wenn der Schaden fachmännisch von einer Werkstatt beseitigt wurde, dann würde ich mir da keine Sorgen machen.


    Allerdings würde ich zu dem Händler fahren wo du den Wagen gekauft hast und ihn um Nacharbeit am FlexFix bitten, muss er ja machen.

  • Meiner hatte auch einen Unfall Schaden bei Opel gemacht worden. Ich würde mir auch keine sorgen machen machen. Das mit dem Flexflix bin ich etwas unsicher ob er dass machen muss . Da mir sich die Frage stellt wann wurde es repariert da ich glaube dass dieses Datum glaube ich zählt als der Schaden Gemacht wurde.Wenn er den Wagen so in Kauf genommen hat bin mir da nicht so sicher. Er hat ja auch angegeben das ein Schaden vorhanden ist .

    Corsa d BJ11 1,6l 150 PS. OPC line1. Jetzt dbilas Stufe 2 Software und Flowmaster. 222 ps und 299 nm.

  • Selbst 7000 muß nix heißen. Die Hälfte jew. Material/Arbeitslohn. Bei entsprechend besagten Bauteilen/Umfang und damit Aufwand.


    Was wurde denn zum Unfall-Sachverhalt gesagt, was ist da wie passiert ?!?!?

  • Die Vorbesitzern sagte das ihr ein Auto hinten rechts in die Seite gefahren ist. Der Anstoßpunkt lag wohl hinter dem Radkasten aber vor der Stossstange. Sie selbst hielt das für eine kleine Sache und ist noch ein paar Wochen so weitergefahren.


    Werde Montag mal bei dem opelhändler der ihn repariert hat versuchen ein Duplikat der Rechnung zu bekommen.

  • Ein Duplikat der Rechnung wirst Du wohl kaum vom Händler bekommen, Stichwort Datenschutz. Da hast Du höchstens beim Vorbesitzer eine Chance.


    Das Problem am Flex-Fix muss dein Händler jedoch beheben, am Besten meldest Du diesen Anspruch so schnell wie möglich an und noch besser innerhalb von 6 Monaten nach Kauf. Wobei die Beweislast hier wohl immer beim Händler liegen wird da der Schaden bzw die Fehlfunktion ja wohl auf eine unsachgemäße Reparatur VOR dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Auslieferung an Dich) zurückzuführen ist.
    Ob der Händler davon wusste und wie lange die Reparatur zurüxkliegt ist in dem Fall völlig egal.
    Sag' aber von Anfang an dazu daß Du die Reparatur auf Basis der Händlergewährleistung forderst, nicht auf Garantie...

  • Der Mangel des Unfalls war bei Vertragsabschluss dem Käufer bekannt. Steht so im Vertrag.
    Andererseits ist die Gewährleistungshaftung nur für den bekannten Unfallschaden ausgeschlossen.


    Wenn lediglich im Vertrag "nicht unfallfrei" steht, dann ist laut Vertrag der genaue Unfallschaden unbekannt.


    Die Frage nach der Beweislast stellt sich noch gar nicht, da es nicht klar ist, ob es sich hier um einen gewährleistungspflichtigen Mangel handelt oder nicht.