Da ich selber es nicht finden konnte, bat ich genau um diesen Verweis zum Paragraphen.
da du ja von der gaaanz lahmen truppe bist noch mal zum mitschreiben !! es gibt keinen paragrafen, in dem wort wörtlich drinsteht du darfst am opel corsa-d keine scheinwerferglässer polieren !!!
damit du schnell denker es mal kapierst !!!!!!! es gibt in der STVZO genau vorschriften was ein bauteil für eine markierung haben muss um angebaut zu werden !! diese markierung, entspricht einer aktennummer beim KBA oder europäischen zulassungs behörden in der nachgelesn werden kann, welche eigenschaften das bauteil erfüllen muss, um angebaut zu werden !!! in dem fall der scheinwerfer steht da drin wie groß, wo die halterungen sind, welche leuchtmittel benutz werden dürfen und und und !!! und auch welche streuwirkung die streuscheibe haben muss/darf !!! kapiert so weit !!!??????
gut wenn nicht einfach weiter dumm labern !!! falls doch ist somit die parameter des scheinwerfers genau festgelegt !! und beim anbau erlischt die zulassung des fahrzeuges nicht !!!! wenn jetzt aber an den parametern des bauteils, hier der streuscheibe etwas verändert wird und nicht mehr den hinterlegten eigenschaften entspricht, dann verliert das bauteil seine zulassung und somit auch das fahrzeug an das es angebracht wird !!!
wenn es jetzt immer noch nicht kapiert wurde, kann ich auch nicht helfen und empfele noch mal in die fahrschule zu gehen !!
mfg bärle