Verboten ist vieles.
hi ums mal deutlich zu sagen, das polieren bzw. bearbeiten der scheinwerfergläser ist Verboten !!
da die streueigenschaft des glases sich durchs polieren verändert, erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges !!
Behrle375 Kannst du auf einen Gesetztext, Strafkatalog oder Gerichtsurteil verweisen? Würde mich mal interessieren, weil man viele Artikel findet und ich auch schon viele verschiedene Ansichten dazu gelesen habe.
Wie sooft klärts am Ende, wenn nur der Richterspruch. Wenn man selber was am Scheinwerfer macht, trägt man natürlich auch die Verantwortung. Lässt man es eine Werkstatt machen, kann man im Zweifelsfall versuchen dort die Verantwortung suchen. Viel Glück. Am Ende ist wahrscheinlich eh der Halter dran, wenn etwas passiert.
Aber was soll bei einem Scheinwerfer schon passieren? Die blendenden Autos mit schlecht eingestelltem Licht find ich da viel schlimmer.
Wenn man es ordentlich macht wird die Streueigenschaft der Scheinwerfer erheblich verbessert, nämlich die Streuung verringert. Das Scheinwerferglas, meist aus Kunststoff sollte möglichst wenig Licht streuen. Ein stumpfer Scheinwerfer ist in allen Eigenschaften schlechter als ein ordentlich aufbereiteter.
Man kann die Scheinwerferkunststoffglaser polieren, aber wenn die schon vergilbt sind, muss man schleifen beginnend mit 1000er Schleifpapier. Dann über 2000er bis 4000er nass fein schleifen und anschließend auspolieren bis sie nicht mehr matt sind.
Damit die Scheinwerfer in den nächsten Monaten nicht wieder vergilben, muss aber zwingend eine UV-Schutzschicht drauf. Da empfiehlt sich ein UV-Schutzlack speziell für Scheinwerfer. Man sollte also wissen was man macht!
Also alles ganz schön viel Aufwand. Wenn man das gut selber machen kann, kann es sich lohnen, aber das in Auftrag zu geben nicht. Dann sind neu gekaufte Scheinwerfer von einem namhaften Hersteller sicher günstiger.
Gruß
mpeg