ZitatOriginal von sir_d
Ist schon krass was es für Unterschiede von FOH zu FOH gibt. Lass dir da wirklich nichts einreden, auf keinen Fall bei irgendwas zustimmen.
Das Auto befindet sich noch in der Garantiezeit, damit wird dir also garantiert, dass das Fahrzeug betriebsbereit ist, sie müssen dir das Fahrzeug also reparieren. Wenn sie das nicht tun, müssen sie dir beweisen, dass es dein Verschulden war. Die Beweislast liegt also bei denen, du musst dich da für nichts rechtfertigen!
stimmt nicht ganz. meines wissens nach wurde das vor ein paar jahren gändert. man sagt zwar immer noch garantie aber es nennt sich mitlerweile eigentlich gewährleistung. bei dieser ist es aber so geregelt das du als käufer nach 6 oder 12 monaten, da bi nich mir nicht ganz sicher, ihnen nachweisen musst das das ganze von anfang an defekt war. was ohne gutachten und größere kosten eigentlich garnicht möglich ist.
 
		 
				
	 
									
		 Bei uns ist dies in der Versicherung enthalten! Ich hatte bei meinem alten auch einen Motorschaden betreffend eines Marders welcher mir den Kühlerschlauch anbiss und es dadurch die Zylinderkopfdichtung lupfte. Dabei hatte es sogar die Kolben verzogen und somit erhielt ich von der Versicherung einen Motor. Trotz den 160'000km  gabs einen vom Abbruch mit 100'000km
 Bei uns ist dies in der Versicherung enthalten! Ich hatte bei meinem alten auch einen Motorschaden betreffend eines Marders welcher mir den Kühlerschlauch anbiss und es dadurch die Zylinderkopfdichtung lupfte. Dabei hatte es sogar die Kolben verzogen und somit erhielt ich von der Versicherung einen Motor. Trotz den 160'000km  gabs einen vom Abbruch mit 100'000km  