Beiträge von Tremor87

    Zitat

    Original von Vangoo
    Wenn die Dämpfer kaputt wären, wurde die auch nicht klappern.


    Einer meiner H&R-Dämpfer war defekt geliefert wurden. Irgendwas hat im Dämpfer beim schnellen ein- und ausfedern geklappert. Konnte man auch im ausgebauten Zustand testen. Einfach die Kolbenstange mehrmals schnell hintereinander reindrücken. Wurde dann anstandslos gegen einen neuen getauscht.


    2 neue Dämpfer defekt? Etwas unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, vor allem wenn sie noch aus der selben Charge kommen.

    Von der ET wird das auch passen.
    Die originale 17er hat ja ET44, daher steht die Stahlfelge mit ET40 zwar theoretisch 4mm weiter nach außen, aber sie ist ja auch deutlich schmaler, geht also im Radhaus nirgends an.


    Das einzige was eventuell, aber ziemlich unwahrscheinlich, passieren könnte ist, dass die das Rad am Bremssattel schleift, weil es einfach von der Form nicht passt. Das würdest du aber nur mit ausprobieren rausfinden.


    Nabendurchmesser passt auch?

    Na es ist doch auch stark davon abhängig, was für Strecken und wie man fährt.


    Wenn du zur Feierabendrunde auf die Hausstrecke fährst wirst du einen höheren Verschleiß haben als wenn du beim Arbeitsweg auf der Autobahn durch etwas vorrausschauendes Fahren eventuell mal gar nicht bremsen musst.


    Ich persönlich nutze auch viel die Motorbremse. Beim Ibiza meiner Freundin, mit dem aber meistens ich fahre, sind nach knapp 60tkm auch noch die ersten Beläge drauf.

    Einen Grund kann ich dir nicht nennen. Ich persönlich seh da auch keinen Nutzen darin, dass mehr als die Lauffläche abgedeckt sein muss.


    Bestandsschutz wirst du auf eine nicht ganz korrekte Eintragung sicherlich keine haben. Theoretisch hätten sie ja so schon gar nicht eingetragen werden dürfen.


    Die meisten Prüfer wird das sicherlich nicht sonderlich interessieren, solange sie nicht dafür belangt werden können, das eingetragen zu haben. Meiner Meinung nach ist die Wahrscheinlichkeit, an einen übereifrigen Polizisten zu geraten, größer.

    Zitat

    Original von vuser1416v
    Ok, also diese richtlinie, dass felge UND reifen komplett vom radhaus abgedeckt sein müssen, ist ja "relativ" neu. Was ist denn mit den ganzen älteren fahrzeugen, als diese richtlinie noch nicht gegriffen hat, müssen die denn auch alle "nachbessern"?


    Bestandsschutz. Wird dann so wie z.B. bei offen Luftfiltern und Sportabgasanlagen. Schon länger nicht mehr eintragungsfähig, da die Gutachten zurückgezogen wurden. Wenn die Eintragung vorher gemacht wurde kann aber auch so weiter gefahren werden.


    Meines erachtens muss die EU-Richtline bei Autos eingehalten werden, die auch ihre Betriebserlaubnis nach EU-Recht bekommen haben. Bei älteren Fahrzeugen, bei denen die Betriebserlaubnis noch Länderspezifisch erteilt wurde liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er die alte oder die neue Richtlinie anwendet.

    Sollte ja auch kein direkter Vorwurf an dich sein, aber wenn du schon bei ner normalen HU "Angst" hast dann kanst du doch nichtmal entspannt Auto fahren, ohne hinter jeder Ecke eine Verkehrskontrolle zu vermuten... Ich kenn das von mir, wo ich ne Zeitlang ohne Eintragungen gefahren bin, weil ständig fürn TÜV noch was geändert werden musste oder es zeitlich nicht gepasst hat. Fahren hat einfach keinen richtigen Spass mehr gemacht. ;)


    Und wenn die bei ner Kontrolle was finden wollen schauen die auch gerne mal genauer als bei ner HU.

    Zitat

    Original von Steinmetz
    BTW: Hab ichs eingetragen und es kann, so wie dadl gesagt hat, wieder ausgetragen werden, wenns jemanden stört, was ist denn dann im Falle eines Unfalls? In diesem Moment besteht ja dann aber die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz. Wenn dann einer kommt und sagt: "Hey, die hätten doch so gar nciht eingetragen werden dürfen", dann kriegt ja aber nur der TÜVer eins aufn Deckel, oder? Zu dem Zeitpunkt besteht legal meine Betriebserlaubnis.


    Nein, dein Auto bestitzt keine Betriebserlaubnis wenn eine "illegale" Eintragung vorliegt. Wenn sich der Prüfer warum auch immer dazu hinreissen lässt etwas nicht haltbares Einzutragen macht es das noch lange nicht legal.
    Da Unwissenheit auch nicht vor Strafe schützt ist es ebenfalls deine Aufgabe als Inbetriebnehmer und womöglich auch noch als Halter des Fahrzeuges dich über den Zustand und Verkehrstauglichkeit deines Autos zu informieren. Somal du ja auch von den Veränderungen weisst.


    Wenn deine Eintragung Hand und Fuss hat und auf Grundlage von entsprechenden Normen (sprich Traglast, Freigaben, Freigängigkeit, Abrollumfang, Achsverbreiterung usw.) erstellt wurde brauchst du dir auch beim TÜV keine Gedanken machen.


    TÜV ist ja auch nur eine Sache. Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst und der Polizei kommt deine Eintragung nicht ganz richtig vor können sie auch einen Sachverständigen zu Rate ziehen, der das dann wieder begutachtet. Somit läufst du immer "Gefahr", dass sich noch ein anderer Prüfer deine Umbauten anschaut.

    VA ist auch kein Problem.


    An der HA beachten, dass du für den Dämpferausbau 2 unterschiedliche Torx-Nüsse brauchst. die Größen hat letztens hier irgend jemand mal aufgeschrieben. Die Dinger haben zumindestens bis dahin bei mir nicht zur normalen Werkzeugausrüstung gezählt ;)