Handbremse tricksen

  • da musst noch ein paar tage warten weil die blende noch nicht da ist,und es nicht das einzige ist was ich die tage verändere. ich mach dan direkt bilder von 1-2 sachen die ich geändert habe also noch ein paar tage bis eine woche.

    Corsa D 1,7CDTI Cosmo 3T
    Saphirschwarz,
    Sportsitze Stoff Fuse/ Morrocana,
    Elektro-Paket,
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    Einmal editiert, zuletzt von Stee ()

  • :yeah: genehmigt , werde so lange abwarten und Corsa fahren :auto:

    Opel Corsa D 1.3CDTI DPF 90PS Sport , Starsilber , Vorteilspaket & Quickheat


    Zubehör : OPC-Line Dachspoiler , Irmscher Mittelarmlehne , Edelstahlfußstütze , Edelstahleinstiegsleisten , Blaue LED Fuß & Decken & Kofferraumbeleuchtung , Blaue Kaltlichtkathodenbeleuchtung Fußraum hinten , H7 Vision +


    Reifen : 16" Alu orginal , 15" Stahl Winterreifen
    bestellt: 16.08.07 geliefert: 11.10.07 abgeholt: 16.10.07 verkauft: 30.06.09

  • das ist aber nett ^^

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  • Zitat

    Original von Stee
    also wegen dem radio, ich habs geschafft danke nochmal, und ich erwähne nochmal für unsere geliebten mods das ich weis das es verboten ist. :D


    Hallo,


    ich habe mich mal über die Rechtslage bei der hiesigen Polizei informiert.


    Es gibt kein Grundsatzverbot DVDs abzuspielen von der StVZO. Man darf lediglich nicht abgelenkt werden, d.h. also selber nicht schauen, denn das lenkt zu sehr vom Straßenverkehr ab und höchste Aufmerksamkeit dem Verkehr gegenüber ist erste Fahrerpflicht.


    Wenn das Display also vom Fahrersitz nicht sichtbar ist, sondern z.B. nur auf den Rücksitzen sichtbar ist oder am Beifahrer, gibt es polizeilich keine Einwände.


    Anders sieht es mit der Versicherung aus: Der Versicherungsschutz erlischt grundsätzlich, wenn die Bauteile nicht ordnungsgemäß installiert sind, was hier der Fall ist.
    Bei der Begutachtung eines Unfalles könnte also der Gutachter das Radio sehen und nachgucken, ob es korrekt an der Handbremse geerdet ist. Ist dies nicht der Fall kann er dies der Versicherung melden, die im schlimmsten Fall kein Geld rausrücken will, unabhängig ob ich beim Crash DVD geschaut habe oder nicht.


    Also überleg doch nochmal, ob man das wirklich riskieren will.


    Zusammenfassung:
    StVZO-konform? Ja, mit Einschränkungen
    Versicherungsschutz? Unter Umständen erloschen.


    Greetz


    Bremmo

  • joh, heutzutage sind die Versicherungen noch viel mehr dabei, allein mit grober Fahrlässigkeit vieles an "Unkosten" von sich abzuwenden...!(!!!..)


    Daher kann außer dem bereits mit Bußgeld belegtem Handyverbot auch allerlei anderes in der Hand/ablenkende später ein finanz.-versicherungsrechtl. Problem darstellen !(!!!..)

  • jetzt habe ich noch eine frage ich habe ein wenig rumgegoogelt hab aber nix gefunden und zwar intressiert mich das 2Din jvc avx800 aber ich bekomm nicht raus ob man ein navi anschliessen kann wenn ja welches??

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  • mit sicherheit kannst du dort nich jedes navi problemlos anschließen bzw. ich würde behaupten wenn überhaupt nur eine navi einheit von jvc. das kenne ich zumindest von sony so. am besten selber beim hersteller direkt erkundigen.


    hab meine masse übrigens auch gebrückt wie schon beschrieben, bist also nicht die einzige;)


    gruß Landvoigt

    Corsa E 1.6T OPC Mandarinen Orange
    (Performance)

  • danke, bin ich aber froh das ich nicht die einzige bin die das macht ;)

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  • Zitat

    Original von flex-didi
    joh, heutzutage sind die Versicherungen noch viel mehr dabei, allein mit grober Fahrlässigkeit vieles an "Unkosten" von sich abzuwenden...!(!!!..)


    so siehts aus ... die versicheurngen schauen mittlweile "überall" ob vll. irgendwo, irgendetwas am auto nicht stimmt, um zumindest eine Teilschuld mitzuwirken und Kosten abzuwenden.


    Mein Bekannter musste dies leider vor kurzem selbst erleben ... ist jemaden leicht draufgefahren. und die vollkasko kam NICHT zu tragen, weil über ein gutachter der versicherung nachgewiesen werden konnte, dass sein DVD-Navi nicht ordnungsgemäß angeschlossen war. die versicherung unterstellt grobe fahrlässigkeit, durch evtl. ablenkung. aktuell läuft der rechtsstreit ...


    ohne hier jetzt moral-apostel zu spielen .. aber warum brückt ihr denn das kabel? weil ihr während der fahrt dvd schauen wollt (der halt zum "zeigen"). ein blick während der fahrt auf den film ist bereits die evtl. ablenkung zum unfall. schlimm wird´s dann immer, wenn unbeteiligte in den unfall involviert werden :(

    Einmal editiert, zuletzt von saschahstm ()

  • jaja,
    erst in unachtsamkeit den rechten Fahrbahnrand überschritten um dann im Schreck komplett zu verreißen...liegt man anschließend ggü im Graben auf dem Dach. Und da soll man sich noch wundern, wenn so ganz ohne Fremdverschulden/Einwirkung ein Unfall daherkommt...
    "Schön" wenn´s Kind wenigstens im Kindersitz heil + unbeschadet nur schreit.