Tieferlegung - allgemeine Fragen, Fotos usw.

  • Definitiv ok :top:
    Wollte eigentlich nur mal wissen, ob das Angebot, welches ich vorliegen habe, gut oder schlecht ist :] ... dazu kommt dann noch der Einbau und die Spureinstellung :(

    Toyota GT86 bestellt - Lieferung im März 2013
    (Dynamic White Pearl, Leder-Alcantara-Ausstattung (anthrazit), Navigationssystem Toyota Touch & Go, OZ Ultraleggera LM Graphit Matt 8x18, Tieferlegungsfedern Eibach, JBL Soundsystem)


    Detailer aus Leidenschaft!


  • So cool wie du?!?! Geht das denn????? :vogel: :evil:


    erzähl lieber mal was von deinen neuen hellen Leuchtmitteln! :evil:

    OPEL CORSA Dopc jetzt ALFA ROMEO 159 2.0JTDM

  • Zitat

    Original von EASTSIDE_OPC
    Angebot ist okay Timo, ich habe mal 200€ nur für Federn bezahlt...állerdings was soll an 123€ nicht gut oder zuviel sein :was:


    Ich hatte bisher keinerlei Vergleichsmöglichkeiten, außer dem UVP :]

    Toyota GT86 bestellt - Lieferung im März 2013
    (Dynamic White Pearl, Leder-Alcantara-Ausstattung (anthrazit), Navigationssystem Toyota Touch & Go, OZ Ultraleggera LM Graphit Matt 8x18, Tieferlegungsfedern Eibach, JBL Soundsystem)


    Detailer aus Leidenschaft!

  • Zitat

    Original von Timo


    Ich hatte bisher keinerlei Vergleichsmöglichkeiten, außer dem UVP :]


    Das ist supergünsitg, selbst bei e.b.a.y. bekommst du die Federn nicht günstiger!

    OPEL CORSA Dopc jetzt ALFA ROMEO 159 2.0JTDM

  • also ich hab mal bei mir um die ecke in ner werkstatt angefragt, die meinten ~170 € für den Einbau und die anschließende Spurvermessung. Tüv wäre da noch dazu gekommen ~30€ , aber die meisten Federn haben ja eh ne ABE, da brauchste keine Tüv-Abnahme machen lassen.

  • Zitat

    Original von Hacki
    .......... aber die meisten Federn haben ja eh ne ABE, da brauchste keine Tüv-Abnahme machen lassen.


    diese Aussage kann ich nicht so stehen lasssen :( Ich habe hier mal ein Gutachten von H&R herausgesucht, für den Corsa D ab eine VA Achslast ab 850 kg. Dieses Gutachten 29131-2 hat auch eine ABE.


    Die genannte ABE bezieht sich jedoch immer auf die im Gutachten genannte Rad/Reifenkombination. Und diese ist in der Regel die Serienbereifung. Also Achtung !!


    Auszug aus dem oben genannten Gutachten:
    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.