Scheiben tönen

  • Zitat

    Original von philipp_vhm


    :top:
    Da hab ich ja noch garned dran gedacht 8o
    Hoffentlich steht morgen nicht das SEK vor meiner Tür :shoot:


    morgen so wieso nicht, da ist karfreitag... da hat das SEK Betriebsausflug zusammen mit dem Technischen Überwachungs Verein, ich glaube Reiseziel war Südhessen :D :D :D

    Nr.1689 Corsa Color Stripes 1.4 16V 87PS T&C, BC, Tempomat, 17" mit 215/45, Sportfahrwerk -20/-20, FOX Abgasanlage ab Kat


    :evil:STREIFENHÖRNCHEN an die MACHT! :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von vuser1416v ()

  • also sieht echt super klasse aus...ABER...da musst du extremst aufpassen; wenn mal bei ner kontrolle jemand dabei ist, dem man nicht solche geschichten auftischen kann, hast du echt nen mond...in sachen "serienmäßiger sonnenschutz" kannste echt fix in ein fettnäpfchen treten...wenn ich richtig informiert bin, sind die hersteller an maxilimal 20% schutzfolie gebunden...musst eben auch bedenken, dass wenn du als fahrer nicht zu erkennen bist, wird die rennleitung schon stutzig


    ...wills dir ehrlich nicht runterreden aber ich arbeite ja in ner anwaltskanzlei und den fall hatten wir auch erst, da war es zwar ein mustang von drüben...aber das liegt grade beim strafrichter...der mustang hatte ganz schwarze scheiben vom werk aus, aber sobald man dies ersetzen kann, ist dies auch nach deutschem recht zu veranlassen...


    mach mal bitte nen bild von der seite

  • Zitat

    Original von McClane
    Ich bin auf dein gesicht gespannt, wenn die Polizei vor der Tür steht. Oder du überraschend Post bekommst :D.


    Klar. Die müssen erstmal beweisen das er mit dem Auto fährt! Wenn er es nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt kann er machen was er will und das müssen sie ihm eben erstmal nachweisen! ;)

    Touch & Connect nachrüsten? Kinderspiel :top:

  • Das Auto ist doch zugelassen, wie man an den Kennzeichen unschwer erkennen kann. Wenn sie ihn nicht dran bekommen, weil sie ihn nicht inflagranti erwischt haben. Dann gehts mit Sicherheit an den Halter des Fahrzeugs...oder?


    Und wenn, da wird schon keiner verhaftet werden, gibt warscheinlich nen Mängelbericht inkl. Verwarnung, Folien entfernen, vorführen, fertig! Schlimmstenfalls Punkte und Bußgeld. (Von einem Unfall mal abgesehen, da könnte es dann größere Folgen haben)


    Aber muss jeder für sich selber wissen, ob er sich am Rande der Legalität bewegen möchte!

    Corsa D GSi - Nr. 1658
    Pipercross Luftfilter, Forge Strebe, OPC-Blinkerblenden und schwarze Blinker, Touch&Connect plus beleuchteten USB-Anschluss, HiFi Umbau mit Ampire Active 8 Sub und SL165 2Wege Compo inkl. Soundstream Picasso Amp und Hertz-Coaxlautsprechern inkl. Dämmung, Fox Gruppe A und 60er VKER, Silikonschlauch zum LMM, Software Speed-Concept,


    Geplant: Fahrwerkstieferlegung (Eibach), Forge Umluftventil (intern), restliche Silikonschläuche zum LLK-turbo und LLK-Drosselklappe.

  • Zitat

    Original von nemron


    mach mal bitte nen bild von der seite


    bisher haben se mich schon sehr oft von der seite bzw im gegenverkehr gesehehn und sind mir nicht mit blaulicht hinterher oder haben mir ne mängelkarte zukommen lassen *teuteuteu*aufholzklopf*


    nicht ganz von der seite, aber dürfte für sich sprechen das bild :)


    Bild aufgrund Größenverstoß entfernt. Gruß Sammy

    # 927 Corsa Color Edition


    Bereits erledigt:
    - rote Zierstreifen seitlich
    - rot lackierte Bremssättel
    - gecleantes Heck
    - Seat Leon Cupra R Lippe verbaut
    - sämtliche Leuchteinheiten auf LED umgerüstet
    - MTEC SuperWhite Abblendlicht + Nebelscheinwerfer, verchromte Blinkerbirnen
    - kurze Antenne
    - Lautsprecherringe von Michi weiß lackiert

    Einmal editiert, zuletzt von Sammy ()

  • Zitat

    Original von shadow2209
    Warte bis das GSG-9 kommt und dich aus dem fahrenden Auto zerrt! :tongue:


    Türen sind immer verriegelt :tongue:

    # 927 Corsa Color Edition


    Bereits erledigt:
    - rote Zierstreifen seitlich
    - rot lackierte Bremssättel
    - gecleantes Heck
    - Seat Leon Cupra R Lippe verbaut
    - sämtliche Leuchteinheiten auf LED umgerüstet
    - MTEC SuperWhite Abblendlicht + Nebelscheinwerfer, verchromte Blinkerbirnen
    - kurze Antenne
    - Lautsprecherringe von Michi weiß lackiert

  • Zitat

    Original von shadow2209


    Klar. Die müssen erstmal beweisen das er mit dem Auto fährt! Wenn er es nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt kann er machen was er will und das müssen sie ihm eben erstmal nachweisen! ;)


    Großes Unwissen und dann solche Postings? Mutig...
    Kennst Du den Begriff der Halterverantwortlichkeit?
    Es ist vollkommen ausreichend, den Halter anzuzeigen, selbst dann, wenn der Pkw nur im öffentlichen Verkehrsraum steht - das ist hier der Fall.
    Dann ist der Halter des Pkw nämlich dran. Wenn das zufällig Mama oder Papa sind, werden die sich über 135 Euro und 3 Punkte sicher riesig freuen.
    Die einschlägige Tatbestandsnummer ist die 331621 (für die, die es gerne nachlesen wollen).



    Kleiner Exkurs in Verkehrsrecht, wenn's genehm ist:
    Im Falle von mit Folien versehenen Seitenscheiben ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmung vorliegen könnte.
    Grundsätzlich stellt sich die Frage, was genau die Seitenscheibe im zulassungsrechtlichen Sinne ist.
    Es handelt sich dabei um ein bauartgenehmigungspflichtiges Fahrzeugteil im Sinne des § 22a (1) Ziffer 3 StVZO.
    Zunächst könnte man auf Grund der vorgezeigten ABG zu der Erkenntnis kommen, dass es eine Ausnahme im Sinne von § 19 (3) StVZO vorliegen könnte.


    Denn abweichend von § 19 (2) Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
    1. für diese Teile
    a) […] eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist […]
    Dies ist jedoch nicht der Fall.
    Bauartgenehmigungen erteilt als zuständige Genehmigungsbehörde nur das Kraftfahrtbundesamt (KBA).


    Das KBA kann als zuständige Behörde für genehmigungspflichtige Fahrzeugteile sogenannte allgemeine Bauartgenehmigungen erteilen, die es erlauben, an den genehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen Veränderungen herbei zu führen und die Teile in seiner Bauart zu verändern.
    Die Scheibenfolie bewirkt demnach nach dem Aufbringen auf die Scheibe eine unzulässige Bauartänderung.
    Der Fahrzeugführer führt eine solche ABG mit sich, allerdings ist laut dieser ABG, welche für Scheiben an Kraftfahrzeugen ausgegeben ist, der Anbau an den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe (=Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind respektive im 180°-Sichtbereich) unzulässig.


    Eine ABG, die für die vorderen Seitenscheiben zulässig wäre, existiert nur für glasklare Folien. Hier muss der Verwendungsbereich der Folie ausdrücklich für die vorderen Seitenscheiben ausgewiesen sein.


    Das Kraftfahrtbundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde hat bisher keine Allgemeinen Bauartgenehmigungen für farbige Folien erteilt, die zur Verwendung an vorderen Seitenscheiben vorgesehen sind. Grund dafür ist, dass weder die notwendige Verwendungszuordnung noch der vorschriftenkonforme Einbau eindeutig beschrieben werden können.
    Folglich befindet sich das Fahrzeug, welches der Fahrzeugführer führt, in nicht vorschriftsmäßigen Zustand.


    Die Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen ist in den §§ 30 und 31 StVZO sowie in § 23 StVO normiert.


    Hieraus ergibt sich, dass gewollte Veränderungen, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen können, ein Fahrzeug unvorschriftsmäßig werden lassen. Die Gefährdung muss möglich sein, der Eintritt einer konkreten Folge ist nicht erforderlich.
    Im vorliegenden Fall hat der liebe Phillip durch das Aufbringen der Folie auf den vorderen Seitenscheiben vorsätzlich eine unzulässige Änderung der Bauart herbeigeführt.
    Diese führt auf Grund der nicht mehr jederzeit zu gewährleistenden verzerrungsfreien und einwandfreien Sicht zu einer möglichen, vermeidbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.


    Der Hinweis auf die Lichtdurchlässigkeitswerte, die hier hin und wieder auch gerne mal angeführt werden, ist irrelevant, da die geforderten Werte in der Regel deutlich unterschritten werden und der tatsächliche Wert nicht nachgewiesen werden kann.
    Es liegt zum einen kein lichttechnisches Gutachten über die tatsächlichen Lichtdurchlässigkeitswerte vor, zum anderen ist der ordnungsgemäße Anbau nicht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt worden.
    Wären diese beiden Erfordernisse erfüllt worden, wäre zudem noch eine
    Bauartgenehmigung im Einzelfall erforderlich, welche im Fahrzeugschein /
    Fahrzeugbrief oder der Zulassungsbescheinigung Teil I und II einzutragen ist.
    Das, so unterstelle ich hier mal keck, ist hier nicht der Fall.
    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist zweifelsfrei gegeben, da es durch den unzulässigen Anbau der Folien zu vermeidbaren Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann; zu sanktionieren ist dieser Verstoß gem. § 30 StVZO gegen den Fahrzeugführer, gem. § 31 StVZO gegen den Halter.
    Die Folien sind bei einer Kontrolle zu entfernen und sicherzustellen.
    Über die Sicherstellung ist dem Betroffenen eine Bescheinigung auszustellen.


    Damit ich zitierfähig bleibe: Quelllennachweis siehe unten.
    Hentschel „Straßenverkehrsrecht“ 40. Aufl. § 22a StVZO Rz. 19
    Vgl. ABG der Fa. FoliaTec
    www.dekra.de/de/1472
    KBA
    Vgl. Anforderungen an klare, ungetrübte Scheibe Ha VRS 52 502
    Vgl. Hentschel „Straßenverkehrsrecht“ 40. Aufl. § 30 StVZO Rz. 2, 7
    Vgl. hierzu ECE-Regelung Nr. 43
    §§ 11-13 FzTVO
    TBNR 330606/331621; Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Stand 01.02.2009
    Vgl. §§ 46, 53 OwiG i. V. m. §§ 94, 98 StPO


    Noch Fragen?!
    Immer raus damit :D.


    Ach ja, und für diejenigen, die auf die Unwissenheit der Cops spekulieren und sich darüber lustig machen:
    Hochmut kommt oft vor dem Fall :evil:.